Rechtsprechung
RG, 27.07.1918 - II 162/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Ist der Rechtsweg zulässig für eine Klage, mit welcher beantragt wird, einer zur Liquidation einer feindlichen Unternehmung bestellten Person die Veräußerung von Vermögensstücken, die zu der Unternehmung gehören, zu untersagen? 2. Ist bei der Entscheidung über die ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 93, 255
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 08.02.1952 - V ZR 6/50
Durchführung des Vierjahresplans
Das Reichsgericht hat daher stets die Zulässigkeit des ordentlichen Rechtswegs verneint, wenn die Klage aus § 1004 BGB sich gegen die öffentlich-rechtliche Körperschaft richtet, die auf Grund Staatshoheitsrechts in das Eigentum des Klägers störend eingegriffen hat (RGZ 93, 255 [259]; 102, 246 [248]; 108, 167 [168]; 118, 227 [228]; 170, 40 [42 f]; Seuff Arch 78, 246 [247]). - BGH, 14.10.1955 - V ZR 67/55
Beseitigung alter Wehrmachtsanlagen. Rechtsweg
Für die Abwehrklage aus § 1004 BGB hat das Reichsgericht in Ergänzung seiner vorstehend angeführten Auffassung den Grundsatz entwickelt, daß der ordentliche Rechtsweg für eine Klage, obwohl sie auf ein Privatrecht gestützt ist, dann ausgeschlossen ist, wenn schon nach dem Klagvortrag, der eine Behauptung über den Eingriff gegen das Recht enthalten muß, der abzuwehrende Eingriff auf Grund der Herrschaftsgewalt des Staates stattgefunden hat (vgl. insbes. RGZ 93, 255 [259] mit zahlreichen Nachweisungen; 108, 167 [168] und 170, 40 [42]).